Firmengründung in Luxemburg
Firmengründung in Luxemburg, auch für Nicht-Residenten: SARL (12.000€), SA (30.000€) oder SARL-S (1€). Partneranwalt. Kostenlose Beratung.
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Zusammenfassung: Die Firmengründung in Luxemburg dauert 3-4 Wochen. Mindestkapital: 12.000€ (SARL), 30.000€ (SA) oder 1€ (SARL-S). Ausländer können ohne Einschränkungen gründen. Gesamtkosten: 3.000€ bis 8.000€. Gewerbegenehmigung erforderlich für Handelsaktivitäten.
Verfasst und geprüft von dem juristischen Redaktionsteam von yet.lu · Aktualisiert am
Die passende Rechtsform als erste Weichenstellung
Am Anfang einer Gründung in Luxemburg steht keine Behörde, sondern eine Entscheidung: die Wahl der Rechtsform. Sie bestimmt, wie viel Kapital Sie binden, ob ein Notar zwingend ist und wie sich die Anteile später übertragen lassen. Drei Formen decken die allermeisten Vorhaben ab — die SARL, die SA und die SARL-S —, und die richtige Wahl hängt an drei Fragen: Wer hält die Anteile, wie stark legen Sie sich fest, und wollen Sie eines Tages verkaufen oder an die Börse gehen?
Eine jüngere Reform verschiebt die Rechnung für viele Gründer. Seit dem 2. Juni 2026 muss das Kapital einer SARL zwar weiterhin vollständig gezeichnet sein, die Bareinzahlung lässt sich aber über bis zu zwölf Monate strecken. Die 12.000€ müssen also nicht mehr vom ersten Tag an auf dem Konto liegen — der klassische Engpass der Gründung entfällt, im Gegenzug ruhen die Stimmrechte auf nicht eingezahlten Anteilen und säumige Gesellschafter werden jährlich offengelegt.
SARL - Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rund zwei Drittel aller luxemburgischen Gesellschaften sind SARL — etwa 66% —, und das aus gutem Grund: Sie verbindet auf Einlagen beschränkte Haftung, eine schlanke Führung durch einen oder mehrere Geschäftsführer und einen bewusst geschlossenen Gesellschafterkreis. Sie ist das natürliche Vehikel für ein KMU, eine Konzerntochter oder ein Familienprojekt, bei dem Anteile nicht ohne Zustimmung den Besitzer wechseln sollen.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Mindestkapital | 12.000€ (vollständig gezeichnet; Bareinzahlung bis zu 12 Monate aufschiebbar) |
| Anzahl Gesellschafter | 1 bis 100 |
| Haftung | Auf Einlagen beschränkt |
| Anteile | Nicht frei übertragbar (Zustimmung erforderlich) |
| Organe | Geschäftsführer + Gesellschafterversammlung |
| Gründungsurkunde | Notarielle Beurkundung erforderlich |
SA - Aktiengesellschaft
Die SA ist für größere Unternehmen vorgesehen, insbesondere für solche, die einen Börsengang planen oder eine Struktur mit mehreren Aktionären benötigen.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Mindestkapital | 30.000€ (mindestens 25% eingezahlt) |
| Anzahl Aktionäre | mindestens 1, unbegrenzt |
| Haftung | Auf Einlagen beschränkt |
| Aktien | Frei übertragbar |
| Organe | Verwaltungsrat oder Vorstand + Aufsichtsrat |
| Börsennotierung | Möglich |
SARL-S - Vereinfachte GmbH
Die 2017 eingeführte SARL-S ist für Einzelunternehmer und kleine Unternehmen konzipiert. Sie ermöglicht eine schnelle und kostengünstige Gründung mit nur 1€ Mindestkapital.
Gründungsprozess
Schritt 1: Vorbereitung
- Wahl der Rechtsform
- Namensreservierung beim RCS
- Ausarbeitung der Satzung
- Eröffnung eines Bankkontos für die Kapitaleinzahlung
Schritt 2: Gründung
- Unterzeichnung der Satzung beim Notar (außer SARL-S)
- Einzahlung des Stammkapitals
- Veröffentlichung im Mémorial C (RESA)
Schritt 3: Registrierung
- Eintragung ins RCS (Handelsregister)
- Beantragung der Gewerbegenehmigung beim Wirtschaftsministerium
- Steuerliche Anmeldung
- MwSt-Registrierung falls erforderlich
Gründungskosten
| Position | SARL | SA | SARL-S |
|---|---|---|---|
| Notarkosten | ~1.500€ | ~2.000€ | 0€ - 500€ |
| RCS-Registrierung | ~200€ | ~200€ | ~75€ |
| Gewerbegenehmigung | ~50€ | ~50€ | ~50€ |
| Anwaltskosten | 1.500€ - 3.000€ | 2.500€ - 5.000€ | 500€ - 1.500€ |
| Mindestkapital | 12.000€ | 30.000€ | 1€ |
Vorteile von Luxemburg
- Attraktive Besteuerung: Einer der niedrigsten KSt-Sätze in Westeuropa
- Holdingregime: Befreiung auf Dividenden und Kapitalgewinne (Schachtelprivileg)
- Doppelbesteuerungsabkommen: 88 Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
- IP-Box: Vorteilhaftes Regime für geistiges Eigentum (4,774%)
- Politische Stabilität: Stabiles und vorhersehbares Rechtsumfeld
- Mehrsprachig: Verwaltung auf Französisch, Deutsch und Englisch
- EU-Zugang: Europäischer Pass für Finanzdienstleistungen
Häufig Gestellte Fragen
Das Mindestkapital hängt vom Gesellschaftstyp ab: 12.000€ für eine SARL, 30.000€ für eine SA und nur 1€ für eine SARL-S (vereinfachte GmbH). Das Kapital muss bei der Gründung vollständig gezeichnet (Bareinzahlung bis zu 12 Monate aufschiebbar) werden.
Die Firmengründung dauert in der Regel 3 bis 4 Wochen. Dies umfasst die Dokumentenvorbereitung, Namensreservierung, Notartermin, RCS-Registrierung und ggf. die Gewerbegenehmigung.
Ja, Ausländer (EU und Nicht-EU) können ohne Einschränkung eine Gesellschaft in Luxemburg gründen. Es besteht keine Aufenthaltspflicht für Gesellschafter. Der Geschäftsführer muss jedoch eine berufliche Zuverlässigkeit nachweisen können.
Die SARL eignet sich für KMU (1-100 Gesellschafter, Mindestkapital 12.000€, Anteile nicht frei übertragbar). Die SA ist für größere Unternehmen (Mindestkapital 30.000€, Aktien frei übertragbar, börsennotierbar). Die SARL bietet mehr Flexibilität im Tagesgeschäft.
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