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Steuern in Luxemburg 2025: Vollständiger Leitfaden

Überblick über das luxemburgische Steuersystem 2025: Körperschaftsteuer, MwSt, Steuerabkommen, Holdings und legale Optimierung.

Aktualisiert: Dezember 2025

Luxemburg bietet ein wettbewerbsfähiges und vorhersehbares Steuerumfeld. Dieser Leitfaden präsentiert die wichtigsten für Unternehmen geltenden Steuern und legale Optimierungsstrategien.

Körperschaftsteuer (IRC)

Steuersätze 2025

Zu versteuerndes Einkommen IRC-Satz
≤ 175.000 € 15%
> 175.000 € 17%

Zu diesem Satz kommt ein Beschäftigungsfondsbeitrag von 7% der IRC hinzu, was den effektiven Satz auf 16,05% bzw. 18,19% erhöht.

Gewerbesteuer (ICC)

Die ICC ist eine Gemeindesteuer, deren Satz je nach Gemeinde variiert. In Luxemburg-Stadt beträgt der Satz 6,75%.

Effektiver Gesamtsteuersatz

Gemeinde Gesamtsteuersatz
Luxemburg-Stadt 24,94%
Andere Gemeinden 22,80% - 24,94%

Vermögensteuer (IF)

Luxemburgische Gesellschaften unterliegen einer jährlichen Steuer auf ihr Nettovermögen:

  • Satz: 0,5% auf die ersten 500 Millionen € Nettovermögen
  • Reduzierter Satz: 0,05% über 500 Millionen €
  • Minimum: 4.815 € (oder 535 € für bestimmte kleine Gesellschaften)
Steuergutschrift: Die Vermögensteuer kann durch Bildung einer Sonderrücklage in Höhe des 5-fachen der zu zahlenden Steuer reduziert werden. Diese Rücklage muss 5 Jahre gehalten werden.

MwSt (Mehrwertsteuer)

MwSt-Sätze 2025

Satz Anwendung
17% (Standard) Normalsatz - niedrigster in der EU
14% (Zwischensatz) Weine, Brennstoffe, Werbung
8% (ermäßigt) Gas, Strom, Friseur
3% (super-ermäßigt) Lebensmittel, Bücher, Medikamente, Hotels

Abgabeschwellen

  • Monatlich: Umsatz > 620.000 €
  • Vierteljährlich: Umsatz zwischen 112.000 € und 620.000 €
  • Jährlich: Umsatz < 112.000 €

Holdingregime (SOPARFI)

Schachtelprivileg

Das Schachtelprivileg ermöglicht eine 100%ige Befreiung auf erhaltene Dividenden und Kapitalgewinne aus der Veräußerung qualifizierter Beteiligungen.

Anspruchsvoraussetzungen

Bedingung Anforderung
Beteiligungsschwelle ≥ 10% des Kapitals ODER Anschaffungspreis ≥ 1,2 Mio. €
Haltedauer 12 Monate (oder Verpflichtung)
Tochtergesellschaftstyp EU-Kapitalgesellschaft oder ausländische Gesellschaft mit Besteuerung ≥ 8,5%

IP-Box-Regime

Das Regime für geistiges Eigentum ermöglicht eine 80%ige Befreiung auf Nettoeinkünfte aus bestimmten IP-Vermögenswerten:

  • Patente und ergänzende Schutzzertifikate
  • Urheberrechtlich geschützte Software
  • Gebrauchsmuster
  • Patentverlängerungen (klinische Studiendaten)

Der effektive Steuersatz auf anspruchsberechtigte IP-Einkünfte beträgt etwa 4,99%.

Nexus-Ansatz

Die Befreiung wird nach dem OECD-Nexus-Ansatz berechnet, proportional zu den vom Unternehmen selbst getätigten F&E-Ausgaben.

Doppelbesteuerungsabkommen

Luxemburg hat mehr als 85 Steuerabkommen mit Ländern weltweit abgeschlossen, die die Doppelbesteuerung grenzüberschreitender Einkünfte reduzieren oder eliminieren.

Wichtige Abkommen

Land Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Frankreich 5-15% 0% 0%
Deutschland 5-15% 0% 0%
Belgien 5-15% 0-15% 0%
Schweiz 5-15% 0% 0%
USA 5-15% 0% 0%
Vereinigtes Königreich 5-15% 0% 0%

Europäische Richtlinien

Mutter-Tochter-Richtlinie

Dividenden zwischen EU-Gesellschaften sind von der Quellensteuer befreit, wenn die Beteiligung mindestens 10% beträgt und 12 Monate gehalten wird.

Zins-Lizenzgebühren-Richtlinie

Zins- und Lizenzgebührenzahlungen zwischen verbundenen EU-Gesellschaften sind von der Quellensteuer befreit.

Anti-Missbrauchs-Regeln (ATAD)

Luxemburg hat die ATAD-Richtlinien mit folgenden Maßnahmen umgesetzt:

1. Zinsabzugsbeschränkung

Netttozinsaufwendungen sind bis zu 30% des EBITDA abzugsfähig. Ausnahmen: 3-Millionen-€-Schwelle, eigenständige Unternehmen, Infrastrukturprojekte.

2. CFC-Regeln (Hinzurechnungsbesteuerung)

Passive Einkünfte von Tochtergesellschaften in Niedrigsteuerländern (< 50% des luxemburgischen Satzes) können auf Ebene der Muttergesellschaft besteuert werden.

3. Allgemeine Anti-Missbrauchs-Klausel

Künstliche Gestaltungen, deren Hauptzweck die Erlangung eines Steuervorteils ist, können von der Verwaltung unberücksichtigt bleiben.

4. Wegzugsbesteuerung

Nicht realisierte Gewinne werden bei der Übertragung von Vermögenswerten oder des Sitzes in ein anderes Land besteuert, mit möglicher Stundung über 5 Jahre innerhalb der EU/des EWR.

Säule 2 - Mindestbesteuerung

Ab 2024 unterliegen multinationale Konzerne mit konsolidiertem Umsatz > 750 Millionen € einer Mindeststeuer von 15% in Luxemburg.

  • QDMTT: Qualifizierte inländische Ergänzungssteuer
  • IIR: Einkommenseinbeziehungsregel
  • UTPR: Unterbesteuerungsregel

Legale Optimierungsstrategien

1. Nutzung des SOPARFI-Regimes

  • Zentralisierung von Beteiligungen in Luxemburg
  • Steuerfreier Dividendenfluss nach oben
  • Veräußerung von Beteiligungen ohne steuerpflichtigen Gewinn

2. IP-Box und F&E

  • Ansiedlung von IP in Luxemburg
  • Entwicklung von F&E zur Maximierung des Nexus-Verhältnisses
  • Effektiver Satz ~5% auf IP-Einkünfte

3. Konzerninterne Finanzierung

  • Konzerninterne Darlehen mit fremdvergleichskonformen Margen
  • Beachtung der Zinsabzugsbeschränkungen
  • Obligatorische Verrechnungspreisdokumentation
Wichtig: Jede Steueroptimierung muss echte wirtschaftliche Substanz haben und den Anti-Missbrauchs-Regeln entsprechen. Aggressive Planung ohne Substanz kann umqualifiziert werden.

Abgaben und Fristen

Erklärung Frist
IRC/ICC/IF 31. Mai N+1 (auf Antrag: 31. Dezember N+1)
Monatliche MwSt 15. des Folgemonats
Vierteljährliche MwSt 15. des dem Quartal folgenden Monats
Jährliche MwSt 1. März N+1
Jahresabschlüsse 7 Monate nach Geschäftsjahresende

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