Steuern in Luxemburg 2025: Vollständiger Leitfaden
Überblick über das luxemburgische Steuersystem 2025: Körperschaftsteuer, MwSt, Steuerabkommen, Holdings und legale Optimierung.
Aktualisiert: Dezember 2025
Luxemburg bietet ein wettbewerbsfähiges und vorhersehbares Steuerumfeld. Dieser Leitfaden präsentiert die wichtigsten für Unternehmen geltenden Steuern und legale Optimierungsstrategien.
Körperschaftsteuer (IRC)
Steuersätze 2025
| Zu versteuerndes Einkommen | IRC-Satz |
|---|---|
| ≤ 175.000 € | 15% |
| > 175.000 € | 17% |
Zu diesem Satz kommt ein Beschäftigungsfondsbeitrag von 7% der IRC hinzu, was den effektiven Satz auf 16,05% bzw. 18,19% erhöht.
Gewerbesteuer (ICC)
Die ICC ist eine Gemeindesteuer, deren Satz je nach Gemeinde variiert. In Luxemburg-Stadt beträgt der Satz 6,75%.
Effektiver Gesamtsteuersatz
| Gemeinde | Gesamtsteuersatz |
|---|---|
| Luxemburg-Stadt | 24,94% |
| Andere Gemeinden | 22,80% - 24,94% |
Vermögensteuer (IF)
Luxemburgische Gesellschaften unterliegen einer jährlichen Steuer auf ihr Nettovermögen:
- Satz: 0,5% auf die ersten 500 Millionen € Nettovermögen
- Reduzierter Satz: 0,05% über 500 Millionen €
- Minimum: 4.815 € (oder 535 € für bestimmte kleine Gesellschaften)
MwSt (Mehrwertsteuer)
MwSt-Sätze 2025
| Satz | Anwendung |
|---|---|
| 17% (Standard) | Normalsatz - niedrigster in der EU |
| 14% (Zwischensatz) | Weine, Brennstoffe, Werbung |
| 8% (ermäßigt) | Gas, Strom, Friseur |
| 3% (super-ermäßigt) | Lebensmittel, Bücher, Medikamente, Hotels |
Abgabeschwellen
- Monatlich: Umsatz > 620.000 €
- Vierteljährlich: Umsatz zwischen 112.000 € und 620.000 €
- Jährlich: Umsatz < 112.000 €
Holdingregime (SOPARFI)
Schachtelprivileg
Das Schachtelprivileg ermöglicht eine 100%ige Befreiung auf erhaltene Dividenden und Kapitalgewinne aus der Veräußerung qualifizierter Beteiligungen.
Anspruchsvoraussetzungen
| Bedingung | Anforderung |
|---|---|
| Beteiligungsschwelle | ≥ 10% des Kapitals ODER Anschaffungspreis ≥ 1,2 Mio. € |
| Haltedauer | 12 Monate (oder Verpflichtung) |
| Tochtergesellschaftstyp | EU-Kapitalgesellschaft oder ausländische Gesellschaft mit Besteuerung ≥ 8,5% |
IP-Box-Regime
Das Regime für geistiges Eigentum ermöglicht eine 80%ige Befreiung auf Nettoeinkünfte aus bestimmten IP-Vermögenswerten:
- Patente und ergänzende Schutzzertifikate
- Urheberrechtlich geschützte Software
- Gebrauchsmuster
- Patentverlängerungen (klinische Studiendaten)
Der effektive Steuersatz auf anspruchsberechtigte IP-Einkünfte beträgt etwa 4,99%.
Nexus-Ansatz
Die Befreiung wird nach dem OECD-Nexus-Ansatz berechnet, proportional zu den vom Unternehmen selbst getätigten F&E-Ausgaben.
Doppelbesteuerungsabkommen
Luxemburg hat mehr als 85 Steuerabkommen mit Ländern weltweit abgeschlossen, die die Doppelbesteuerung grenzüberschreitender Einkünfte reduzieren oder eliminieren.
Wichtige Abkommen
| Land | Dividenden | Zinsen | Lizenzgebühren |
|---|---|---|---|
| Frankreich | 5-15% | 0% | 0% |
| Deutschland | 5-15% | 0% | 0% |
| Belgien | 5-15% | 0-15% | 0% |
| Schweiz | 5-15% | 0% | 0% |
| USA | 5-15% | 0% | 0% |
| Vereinigtes Königreich | 5-15% | 0% | 0% |
Europäische Richtlinien
Mutter-Tochter-Richtlinie
Dividenden zwischen EU-Gesellschaften sind von der Quellensteuer befreit, wenn die Beteiligung mindestens 10% beträgt und 12 Monate gehalten wird.
Zins-Lizenzgebühren-Richtlinie
Zins- und Lizenzgebührenzahlungen zwischen verbundenen EU-Gesellschaften sind von der Quellensteuer befreit.
Anti-Missbrauchs-Regeln (ATAD)
Luxemburg hat die ATAD-Richtlinien mit folgenden Maßnahmen umgesetzt:
1. Zinsabzugsbeschränkung
Netttozinsaufwendungen sind bis zu 30% des EBITDA abzugsfähig. Ausnahmen: 3-Millionen-€-Schwelle, eigenständige Unternehmen, Infrastrukturprojekte.
2. CFC-Regeln (Hinzurechnungsbesteuerung)
Passive Einkünfte von Tochtergesellschaften in Niedrigsteuerländern (< 50% des luxemburgischen Satzes) können auf Ebene der Muttergesellschaft besteuert werden.
3. Allgemeine Anti-Missbrauchs-Klausel
Künstliche Gestaltungen, deren Hauptzweck die Erlangung eines Steuervorteils ist, können von der Verwaltung unberücksichtigt bleiben.
4. Wegzugsbesteuerung
Nicht realisierte Gewinne werden bei der Übertragung von Vermögenswerten oder des Sitzes in ein anderes Land besteuert, mit möglicher Stundung über 5 Jahre innerhalb der EU/des EWR.
Säule 2 - Mindestbesteuerung
Ab 2024 unterliegen multinationale Konzerne mit konsolidiertem Umsatz > 750 Millionen € einer Mindeststeuer von 15% in Luxemburg.
- QDMTT: Qualifizierte inländische Ergänzungssteuer
- IIR: Einkommenseinbeziehungsregel
- UTPR: Unterbesteuerungsregel
Legale Optimierungsstrategien
1. Nutzung des SOPARFI-Regimes
- Zentralisierung von Beteiligungen in Luxemburg
- Steuerfreier Dividendenfluss nach oben
- Veräußerung von Beteiligungen ohne steuerpflichtigen Gewinn
2. IP-Box und F&E
- Ansiedlung von IP in Luxemburg
- Entwicklung von F&E zur Maximierung des Nexus-Verhältnisses
- Effektiver Satz ~5% auf IP-Einkünfte
3. Konzerninterne Finanzierung
- Konzerninterne Darlehen mit fremdvergleichskonformen Margen
- Beachtung der Zinsabzugsbeschränkungen
- Obligatorische Verrechnungspreisdokumentation
Abgaben und Fristen
| Erklärung | Frist |
|---|---|
| IRC/ICC/IF | 31. Mai N+1 (auf Antrag: 31. Dezember N+1) |
| Monatliche MwSt | 15. des Folgemonats |
| Vierteljährliche MwSt | 15. des dem Quartal folgenden Monats |
| Jährliche MwSt | 1. März N+1 |
| Jahresabschlüsse | 7 Monate nach Geschäftsjahresende |
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