MwSt-Registrierung Luxemburg - Registrierung & Compliance | LuxLex Law

MwSt-Registrierung Luxemburg

Umfassende MwSt-Dienstleistungen in Luxemburg. MwSt-Registrierung, Erklärungen, Erstattungen und grenzüberschreitende Compliance. Luxemburg hat den niedrigsten EU-MwSt-Normalsatz mit 17%.

8 Min. Lesezeit Aktualisiert: Décembre 2025

Zusammenfassung: Luxemburg hat den niedrigsten MwSt-Normalsatz der EU mit 17%. Registrierung für steuerbare Tätigkeiten erforderlich. Meldezeiträume: monatlich (>620K€), vierteljährlich oder jährlich. Nicht-EU-Unternehmen benötigen ggf. Fiskalvertreter. MwSt-Erklärungen fällig bis 15. des Folgezeitraums.

MwSt in Luxemburg

Luxemburg bietet mit 17% den niedrigsten MwSt-Normalsatz in der Europäischen Union. Dies macht das Land besonders attraktiv für bestimmte B2C-Digitaldienstleistungen und Lieferungen unter dem EU-MwSt-System.

MwSt-Sätze

Satz Anwendung
17% (Normal) Die meisten Waren und Dienstleistungen
14% (Ermäßigt) Wein, bestimmte Druckerzeugnisse, Werbung
8% (Ermäßigt) Gas, Strom, Heizöl
3% (Super-ermäßigt) Lebensmittel, alkoholfreie Getränke, Bücher, Presse, Kulturveranstaltungen, Personenbeförderung
0% (Befreit mit Vorsteuerabzug) Exporte, innergemeinschaftliche Lieferungen, internationaler Transport

MwSt-Registrierung

Wann eine Registrierung erforderlich ist

  • Ausführung steuerbarer Umsätze in Luxemburg
  • Fernverkäufe an luxemburgische Verbraucher über der Schwelle
  • Innergemeinschaftliche Erwerbe
  • Einfuhr von Waren
  • Empfang von Dienstleistungen mit Reverse-Charge
  • Freiwillige Registrierung zur Vorsteuererstattung

Registrierungsprozess

Schritt Details
1. Antrag Einreichung bei der Steuerverwaltung (AED)
2. Dokumentation Satzung, Ausweis, Geschäftsnachweis
3. Bearbeitung Typischerweise 2-4 Wochen
4. MwSt-Nummer Format: LU + 8 Ziffern

Nicht ansässige Unternehmen

  • EU-Unternehmen: Direkte Registrierung möglich
  • Nicht-EU-Unternehmen: Fiskalvertreter ggf. erforderlich
  • Ausnahme: Länder mit Amtshilfeabkommen

MwSt-Compliance

Meldezeiträume

Umsatz Meldezeitraum
> 620.000€ Monatlich
112.000€ - 620.000€ Vierteljährlich
< 112.000€ Jährlich (vereinfachtes Regime)

Wichtige Fristen

  • MwSt-Erklärungen: 15. des Folgemonats/-quartals
  • Jahreserklärung: 1. Mai des Folgejahres
  • Zusammenfassende Meldung: 25. des Folgemonats
  • Intrastat: 16. des Folgemonats

Grenzüberschreitende Transaktionen

Innergemeinschaftliche Lieferungen

  • B2B: Reverse-Charge gilt, in Luxemburg steuerfrei
  • B2C-Fernverkäufe: OSS-Regime verfügbar
  • Zusammenfassende Meldung erforderlich

Einfuhren

  • Einfuhr-MwSt beim Zoll zahlbar
  • Aufschubregime für regelmäßige Importeure verfügbar
  • Erstattung als Vorsteuer möglich

MwSt-Erstattungen

Inländische Erstattungen

  • Vorsteuerüberschuss über Erklärungen erstattet
  • Erstattung oder Vortrag wählbar
  • Typisch innerhalb von 3 Monaten bearbeitet

Nicht-Ansässige Erstattungen

  • EU-Unternehmen: 8. Richtlinie Verfahren
  • Nicht-EU-Unternehmen: 13. Richtlinie (Gegenseitigkeitserfordernis)
  • Elektronisches Portal für Anträge

Unsere Dienstleistungen

  • MwSt-Registrierungsanträge
  • Periodische MwSt-Erklärungen
  • Zusammenfassende Meldungen und Intrastat
  • MwSt-Erstattungsanträge
  • Beratung zu grenzüberschreitenden Transaktionen
  • MwSt-Prüfungen und -Audits
  • Fiskalvertretung

Häufig Gestellte Fragen

Eine MwSt-Registrierung ist erforderlich bei steuerbaren Tätigkeiten in Luxemburg, einschließlich: Lieferung von Waren/Dienstleistungen aus Luxemburg, Fernverkäufe über der EU-Schwelle von 10.000€ oder wenn ein Unternehmen Vorsteuer auf Ausgaben zurückfordern muss.

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