Ausländerrecht Luxemburg - Aufenthaltserlaubnisse | LuxLex Law

Ausländerrecht Luxemburg

Expertenunterstützung bei Einwanderung nach Luxemburg. Arbeitserlaubnisse, Investorenaufenthalt, Blaue Karte EU und Familienzusammenführung. Komplette rechtliche Unterstützung.

8 Min. Lesezeit Aktualisiert: Décembre 2025

Zusammenfassung: Luxemburg bietet verschiedene Einwanderungswege: Blaue Karte EU für hochqualifizierte Arbeitnehmer (80.000€+ Gehalt), Investoren-Aufenthaltserlaubnisse, Erlaubnisse für entsandte Arbeitnehmer und Familienzusammenführung. Bearbeitungszeit typischerweise 2-3 Monate.

Einwanderung nach Luxemburg

Luxemburg ist ein attraktives Ziel für internationale Fachkräfte, Investoren und Unternehmer. Das Land bietet verschiedene Wege für Drittstaatsangehörige, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse zu erhalten.

Arbeitserlaubnisse

Blaue Karte EU

Die Blaue Karte EU ist für hochqualifizierte Arbeitnehmer aus Nicht-EU/EWR-Ländern konzipiert.

Anforderung Details
Ausbildung Hochschulabschluss (3+ Jahre)
Arbeitsvertrag Mindestens 1 Jahr, unterschrieben
Mindestgehalt 1,5x Durchschnittsgehalt (~80.000€/Jahr)
Gültigkeit Bis zu 4 Jahre, verlängerbar
Bearbeitungszeit 2-3 Monate

Arbeitnehmererlaubnis

Für Arbeitnehmer, die die Kriterien der Blauen Karte EU nicht erfüllen, gilt die Standard-Arbeitnehmererlaubnis.

  • Arbeitsmarktprüfung kann erforderlich sein
  • Arbeitgeber muss nachweisen, dass kein geeigneter EU-Kandidat verfügbar ist
  • Gültiger Arbeitsvertrag erforderlich
  • Zunächst jährliche Verlängerung, dann mehrjährige Erlaubnisse

Innerhalb eines Konzerns Versetzter (ICT)

Die ICT-Erlaubnis ermöglicht multinationalen Unternehmen die Versetzung von Schlüsselpersonal nach Luxemburg.

  • Für Führungskräfte, Spezialisten und Trainees
  • Vorherige Beschäftigung in der Gruppe erforderlich (3-12 Monate)
  • Maximale Dauer: 3 Jahre (Führungskräfte/Spezialisten), 1 Jahr (Trainees)

Investorenaufenthalt

Voraussetzungen für Investorenerlaubnis

Kriterium Anforderung
Investition Mindestens 500.000€ in luxemburgisches Unternehmen
Arbeitsplatzschaffung Mindestens 5 Arbeitsplätze innerhalb von 3 Jahren
Geschäftsplan Tragfähiges Projekt zum Nutzen Luxemburgs
Mittel Ausreichende Mittel für den Aufenthalt
Krankenversicherung Umfassender Versicherungsschutz
Führungszeugnis Keine Vorstrafen

Familienzusammenführung

Berechtigte Familienmitglieder

  • Ehepartner oder eingetragener Partner
  • Minderjährige Kinder (unter 18)
  • Volljährige unterhaltsberechtigte Kinder (unter bestimmten Bedingungen)
  • Unterhaltsberechtigte Eltern (in besonderen Fällen)

EU-Bürger

EU/EWR-Bürger genießen Freizügigkeit und benötigen keine Arbeitserlaubnis. Die Anmeldung bei der Gemeinde ist innerhalb von 3 Monaten nach Ankunft erforderlich.

Unsere Dienstleistungen

  • Arbeitserlaubnisanträge
  • Blaue Karte EU Bearbeitung
  • Investoren-Aufenthaltserlaubnisse
  • Familienzusammenführung
  • Gewerbegenehmigung
  • Verlängerungen und Statuswechsel
  • Widersprüche und Verwaltungsstreitigkeiten

Häufig Gestellte Fragen

Ja, Luxemburg bietet Investoren-Aufenthaltserlaubnisse für Drittstaatsangehörige, die erheblich in die Wirtschaft investieren. Voraussetzungen sind eine Mindestinvestition, ein tragfähiger Geschäftsplan und ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt.

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