Ausländerrecht Luxemburg
Expertenunterstützung bei Einwanderung nach Luxemburg. Arbeitserlaubnisse, Investorenaufenthalt, Blaue Karte EU und Familienzusammenführung. Komplette rechtliche Unterstützung.
Zusammenfassung: Luxemburg bietet verschiedene Einwanderungswege: Blaue Karte EU für hochqualifizierte Arbeitnehmer (80.000€+ Gehalt), Investoren-Aufenthaltserlaubnisse, Erlaubnisse für entsandte Arbeitnehmer und Familienzusammenführung. Bearbeitungszeit typischerweise 2-3 Monate.
Einwanderung nach Luxemburg
Luxemburg ist ein attraktives Ziel für internationale Fachkräfte, Investoren und Unternehmer. Das Land bietet verschiedene Wege für Drittstaatsangehörige, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse zu erhalten.
Arbeitserlaubnisse
Blaue Karte EU
Die Blaue Karte EU ist für hochqualifizierte Arbeitnehmer aus Nicht-EU/EWR-Ländern konzipiert.
| Anforderung | Details |
|---|---|
| Ausbildung | Hochschulabschluss (3+ Jahre) |
| Arbeitsvertrag | Mindestens 1 Jahr, unterschrieben |
| Mindestgehalt | 1,5x Durchschnittsgehalt (~80.000€/Jahr) |
| Gültigkeit | Bis zu 4 Jahre, verlängerbar |
| Bearbeitungszeit | 2-3 Monate |
Arbeitnehmererlaubnis
Für Arbeitnehmer, die die Kriterien der Blauen Karte EU nicht erfüllen, gilt die Standard-Arbeitnehmererlaubnis.
- Arbeitsmarktprüfung kann erforderlich sein
- Arbeitgeber muss nachweisen, dass kein geeigneter EU-Kandidat verfügbar ist
- Gültiger Arbeitsvertrag erforderlich
- Zunächst jährliche Verlängerung, dann mehrjährige Erlaubnisse
Innerhalb eines Konzerns Versetzter (ICT)
Die ICT-Erlaubnis ermöglicht multinationalen Unternehmen die Versetzung von Schlüsselpersonal nach Luxemburg.
- Für Führungskräfte, Spezialisten und Trainees
- Vorherige Beschäftigung in der Gruppe erforderlich (3-12 Monate)
- Maximale Dauer: 3 Jahre (Führungskräfte/Spezialisten), 1 Jahr (Trainees)
Investorenaufenthalt
Voraussetzungen für Investorenerlaubnis
| Kriterium | Anforderung |
|---|---|
| Investition | Mindestens 500.000€ in luxemburgisches Unternehmen |
| Arbeitsplatzschaffung | Mindestens 5 Arbeitsplätze innerhalb von 3 Jahren |
| Geschäftsplan | Tragfähiges Projekt zum Nutzen Luxemburgs |
| Mittel | Ausreichende Mittel für den Aufenthalt |
| Krankenversicherung | Umfassender Versicherungsschutz |
| Führungszeugnis | Keine Vorstrafen |
Familienzusammenführung
Berechtigte Familienmitglieder
- Ehepartner oder eingetragener Partner
- Minderjährige Kinder (unter 18)
- Volljährige unterhaltsberechtigte Kinder (unter bestimmten Bedingungen)
- Unterhaltsberechtigte Eltern (in besonderen Fällen)
EU-Bürger
EU/EWR-Bürger genießen Freizügigkeit und benötigen keine Arbeitserlaubnis. Die Anmeldung bei der Gemeinde ist innerhalb von 3 Monaten nach Ankunft erforderlich.
Unsere Dienstleistungen
- Arbeitserlaubnisanträge
- Blaue Karte EU Bearbeitung
- Investoren-Aufenthaltserlaubnisse
- Familienzusammenführung
- Gewerbegenehmigung
- Verlängerungen und Statuswechsel
- Widersprüche und Verwaltungsstreitigkeiten
Häufig Gestellte Fragen
Ja, Luxemburg bietet Investoren-Aufenthaltserlaubnisse für Drittstaatsangehörige, die erheblich in die Wirtschaft investieren. Voraussetzungen sind eine Mindestinvestition, ein tragfähiger Geschäftsplan und ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt.
Die Blaue Karte EU ist eine Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige. In Luxemburg gelten: Hochschulabschluss, Arbeitsvertrag von mindestens 1 Jahr und Jahresgehalt von mindestens dem 1,5-fachen des Durchschnittsgehalts (ca. 80.000€).
Arbeitserlaubnisanträge dauern typischerweise 2-3 Monate. Das Verfahren umfasst die Erlangung einer vorläufigen Arbeitsgenehmigung, ein Einreisevisum (falls erforderlich) und dann die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis nach Ankunft in Luxemburg.
Ja, Familienzusammenführung ist für Ehepartner und minderjährige Kinder möglich. Der Hauptantragsteller muss einen gültigen Aufenthaltstitel, ausreichende Mittel und angemessenen Wohnraum haben. Familienmitglieder erhalten eine an die Haupterlaubnis gekoppelte Aufenthaltserlaubnis.
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